Darum geht es
Träger von Kitas in Baden-Württemberg erhalten seit dem 9. Dezember 2023 mit dem Erprobungsparagrafen (§ 11 Kindertagesbetreuungsgesetz/ KiTaG) die Möglichkeit, in begründeten Fällen auf Antrag von bestimmten Vorgaben des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen, um neue Konzepte zu entwickeln und zu erproben.
Träger von Kindertageseinrichtungen sollen insbesondere neue Wege in der Personalgewinnung, im Personalmanagement und in der Personalsicherung gehen; außerdem soll der Personaleinsatz flexibler gestaltet und alternative Angebotsformen in Kitas zugelassen werden. Die pädagogische Qualität der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen darf darunter aber nicht leiden. Eine Evaluation und eine flankierende fachliche Begleitung und Unterstützung der Kita-Teams soll dies sicherstellen.
Da der Erprobungsparagraf solche Maßnahmen nicht explizit vorsieht, setzt das Programm Kita-Qualitätsmonitoring Baden-Württemberg der Stiftung Kinderland genau hier an. Das Programm richtet sich an Träger und ihre Einrichtungen, die im Rahmen des § 11 KiTaG entwickelte Konzepte erproben. Beauftragt mit der Programmumsetzung ist die pädquis Stiftung.