GUTES TUN
MIT GELDAUFLAGEN

Zukunft ermöglichen mit Geldauflagen

Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen können die Arbeit der Stiftung Kinderland unsterstützen. Die Gelder fließen unmittelbar in innovative Modellprojekte und Förderprogramme zugunsten von Kindern, Jugendlichen udn Familien in Baden-Württemberg.

Die zuge­wiesenen Geld­­auf­lagen und Buß­­gelder fließen ohne Abzug von Verwal­tungs­­gebühren
zu 100 % in die Programme der Stiftung Kinderland.

 

Wir benachrichtigen Sie zügig über eingegangene und ausbleibende Zahlungen und verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflage zeitnah zu informieren.

Informationen für Zahlungspflichtige

Unser Spendenkonto

 

Baden-Württembergische Bank
IBAN DE91 6005 0101 7871 5147 59
BIC/SWIFT SOLADEST600

 

Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Bußgeld" an.

Transparent und zuverlässig

  • Wir sind beim Oberlandesgericht Stuttgart gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit, erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach